Eine Buchung in der MediClin Kraichgau-Klinik ist möglich
- als Selbstzahler (Privatpatient)
- mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse oder Ihres Rentenversicherungsträgers
- als Gast mit Anwendungen auf Rezept
- als Begleitperson ohne Anwendungen und ohne medizinische Betreuung.
Wie kann Ihr Aufenthalt in der MediClin Kraichgau-Klinik abgerechnet werden?
Krankenkassen/Rentenversicherungsträger
Liegt von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger eine Kostenübernahmeerklärung für einen stationären Aufenthalt vor, erfolgt die Abrechnung direkt mit der entsprechenden Krankenkasse bzw. dem entsprechenden Rentenversicherungsträger.
Privatpatienten
Als beihilfeberechtigter Privatpatient werden Ihnen alle Leistungen, wie Unterkunft und Verpflegung, medizinische Leistungen (Arzthonorar, Diagnostik, Medikamente) und die Therapien einzeln in Rechnung gestellt.
Nach Ende des Aufenthaltes erhalten Sie somit drei detaillierte Rechnungen
- für Unterkunft und Verpflegung
Begleichung bitte am Abreisetag - für Anwendungen
Rechnung wird zugesandt - Arzthonorar
Rechnung wird zugesandt
Allgemein gilt, dass Badearztscheine/Kurmittelschecks von uns nicht mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
Sie können jedoch auch unsere Pauschalprogramme buchen.
Gast
Die Preise für Gäste beinhalten Unterkunft und Verpflegung, Nutzung des Hallenbades, der Sauna, der Wärmekabine, des Dampfbades und sämtlicher Veranstaltungen im Hause.
Rezeptabrechnung
Bei Inanspruchnahme eines Rezeptes Ihres Hausarztes weisen wir Sie darauf hin, dass bei Komplikationen die Verantwortung ausschließlich bei dem ausstellenden Arzt liegt, da dieser laut Gesetz den Verlauf der Therapie beobachten muss. Weder die Klinik noch die in der Klinik beschäftigten Ärzte können zur Verantwortung gezogen werden.
Privatversicherte Personen
Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung beantragen Sie bitte unbedingt vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage. Ohne schriftliche Zusage Ihrer Versicherung besteht auch bei einer notwendigen stationären Behandlung keine Leistungspflicht. Die privaten Krankenversicherungen kommen für die Kosten grundsätzlich nur dann auf, wenn ein besonderer Versicherungsschutz besteht, z. B. im Rahmen eines Spezialtarifs. Gesetzliche und private Krankenversicherungen haben für ihre Leistungen unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Darum müssen bei beiden Versicherungsträgern getrennte Leistungsanträge gestellt werden.
Beihilfenachweis
Für die Erlangung einer Beihilfe zu den anfallenden Kosten ist es wichtig, vor Behandlungsbeginn einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle einzuholen. Hierzu sollten Sie dem Amts- oder Vertrauensarzt ein ärztliches Attest übergeben, welches die Notwendigkeit einer Maßnahme bescheinigt. Beihilfeberechtigte Personen gelten als Selbstzahler.Bitte klären Sie unbedingt vor Aufnahme die Genehmigung und die Abrechnungsmodalitäten.
Anschlussrehabilitation
Unter Anschlussrehabilitation (AHB) versteht man Maßnahmen, die von Rentenversicherungsträgern oder Krankenkassen nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus als Folgebehandlung in direktem Anschluss vorgesehen sind. Die Veranlassung zu dieser Heilmaßnahme können Arzt, Patient, Krankenhaus oder Krankenkasse geben. Zur Aufnahmeuntersuchung sollten Sie die Unterlagen Ihres behandelnden Arztes, insbesondere Röntgenaufnahmen, Labor- und EKG-Befunde mitbringen. Eine Anschlussheilbehandlung kann selbstverständlich auch bei Privatpatienten durchgeführt werden.