AR-Verfahren
Die MediClin Kraichgau-Klinik führt Anschlussrehabilitation (früher Anschlussheilbehandlung) für Rentenversicherungsträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz usw.) sowie für sämtliche Krankenkassen durch.
Bei diesen Verfahren erfolgt die Anmeldung des Patienten durch das Akutkrankenhaus, durch Zusendung des AR-Antrages und AR-Befundes sowie telefonische Mitteilung unter der Rufnummer 07264/802-107. Dabei wird in aller Regel der mögliche Aufnahmetermin sofort festgelegt, so dass keine Wartezeiten auftreten.
Sonderfälle
AR-Maßnahmen für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Knappschaft Bahn, See und Post und der Krankenkassen müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.
Patienten mit Privatkrankenkasse und Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen.
Auch nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann innerhalb von 6 Wochen eine AGM-Maßnahme von dem Klinikarzt bei der Deutsche Rentenversicherung Bund beantragt werden.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 40,
Abs. 2. SGB V
Stationäre Vorsorgemaßnahme gemäß § 23
Abs. 4. SGB V
Für diese Patienten muss der betreuende, niedergelassene Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, gemäß SGB V, § 40, Absatz 2 oder gemäß SGB V, § 23, Absatz 4 stellen.
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