Therapeutin behandelt die Halswirbelsäule einer Patientin

Kontakt für Zuweiser in die MEDICLIN Kraichgau-Klinik

Die MEDICLIN Kraichgau-Klinik ist eine Fachklinik für onkologische Rehabilitation und chronische Schmerzerkrankungen. Eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern ist uns wichtig. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen jederzeit an.

Versorgungsverträge und Leistungen

Die MEDICLIN Kraichgau-Klinik hat folgende Belegungsvereinbarungen getroffen:

  • Belegungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
  • Anerkennung nach der Beihilfeverordnung, d.h. die Klinik ist beihilfefähig
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Die Klinik ist von der Deutschen Rentenversicherung Bund für folgende Erkrankungen anerkannt:

  • Bösartige Erkrankungen der Niere, der ableitenden Harnwege und der männlichen Genitale (10d)
  • Onkologische Krankheiten der Brustdrüse (10e)
  • Maligne Systemerkrankungen (Blut und Lymphe) (10k)
  • Bösartige Erkrankungen der Schilddrüse (10l)

Leistungsarten:

  • Anschlussheilbehandlung (AHB), früher Anschlussrehabilitation (AR)
  • Heilverfahren (HV)
  • Anschlussgesundheitsmaßnahmen (AGM)
  • Beihilfefähige stationäre Behandlungsverfahren
  • Ganztägige ambulante Rehabilitation
  • Gesundheitsangebote für Selbstzahler

Aufnahmemöglichkeiten

  • Anschlussheilbehandlung, Kostenträger sind DRV-Bund, alle gesetzlichen Krankenkassen und private Krankenversicherungen
  • stationäre medizinische Vorsorgemaßnahme nach § 23 Absatz 4 SGB V, Kostenträger sind alle gesetzlichen Krankenkassen
  • stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme nach § 40 Absatz 2 SGB V, Kostenträger sind alle gesetzlichen Krankenkassen
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  • vollstationäre Behandlung laut Einweisung, Kostenträger sind DRV-Bund, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
  • teilstationäre Behandlung laut Einweisung, Kostenträger sind DRV-Bund, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
  • Behandlung als Privatpatient (beihilfefähig) und als Selbstzahler beispielsweise im Rahmen von „Präventionsprogrammen“

Indikationen

Anschlussheilbehandlung und Nachsorge nach Tumorerkrankungen:

  • Mammakarzinom
  • Prostatakarzinom und andere urologische Tumoren
  • maligne Systemerkrankungen
  • Schilddrüsenkarzinome
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Weitere Schwerpunkte sind die Behandlung von:

  • anderen Tumoren
  • Stoffwechselstörungen (Diabetes Typ 2, Adipositas)
  • Erschöpfungssyndromen
  • chronischen Atemwegserkrankungen

Wir bieten auch regionale Betreuungsmöglichkeiten:

  • privatärztliche Ambulanz
  • ambulante Physiotherapie (kassenfähig)
  • spezialisierte Lymphambulanz

Einweisungsverfahren

Anschlussheilbehandlung (AHB), früher auch Anschlussrehabilitation (AR)

Sie sind Arzt oder Sozialdienstmitarbeiter einer zuweisenden Klinik und möchten Ihren Patienten bei uns anmelden?

  • Krankenhäuser bzw. Zuweiser melden Patienten telefonisch an.
  • Kostenträger wie DRV Bund oder Krankenkasse nutzen den Postweg oder melden den Patienten online über DFÜ an.

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Bitte schicken Sie den AHB-Antrag und den AHB-Befund nach telefonischer Rücksprache an unsere Patientenaufnahme.

Wenn die Erklärung für die Kostenübernahme vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab. Medizinischen Besonderheiten bespricht unsere ärztliche Leitung mit Ihnen. Ziel ist ein nahtloser Übergang zur Reha. Wir vergeben Aufnahmetermine in der Regel zeitnah, um Wartezeiten möglichst zu vermeiden.

Sonderfälle

AHB-Maßnahmen für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Knappschaft Bahn, See und Post und der Krankenkassen müssen Patienten vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragen.

Patienten mit einer privaten Krankenversicherung und Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen. Auch nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann der Klinikarzt innerhalb von sechs Wochen eine AGM-Maßnahme bei der Deutsche Rentenversicherung Bund beantragen.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 40, Absatz 2 SGB V oder Stationäre Vorsorgemaßnahme gemäß § 23, Absatz 4 SGB V

Für diese Patienten müssen Sie als betreuender niedergelassener Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme stellen.

Selbstzahler

Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit dem Patienten. Bitte fragen Sie unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme nach unseren Selbstzahlerangeboten (Präventionsprogramm).