Reha-Aufenthalt vorbereiten

Reha-Aufenthalt vorbereiten

Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Der erste Schritt zur Reha ist daher das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt. Er schätzt ab, ob Ihnen ein Klinikaufenthalt gesundheitlich weiterhelfen kann. Wir haben für Sie zusammengestellt, wie Sie Ihre Reha richtig vorbereiten.

Vor dem Aufenthalt

Grundsätzlich behandeln wir alle gesetzlich und privat versicherten Patienten. Wir sind Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Auch sind wir als „beihilfefähig“ nach der Beihilfeverordnung anerkannt.

Folgende Behandlungsformen sind möglich:

  • Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt; auch Anschlussrehabilitation (AR) genannt 
  • Heilverfahren (HV)
  • Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)
  • Behandlung als Selbstzahler: Auch ohne Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer können wir Sie behandeln. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit Ihnen.

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB oder AR) ist eine medizinische Rehabilitation, die direkt oder spätestens 14 Tage nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation beginnt. Die AHB dauert normalerweise drei bis vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet.

Eine AHB kann ambulant oder stationär in einer Klinik stattfinden. Ziel ist, dass Sie körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückerlangen, die durch eine Erkrankung oder Operation verloren gegangen sind. Wenn Sie noch arbeitstätig sind, unterstützt Sie eine AHB auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung:

Die Ärzte im Akutkrankenhaus stellen fest, ob eine AHB erforderlich ist. Die Mitarbeiter des Krankenhaus-Sozialdienstes (oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet) sind verpflichtet, Ihnen bei der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Klinik zu helfen. Sie haben das Recht, die Rehabilitationseinrichtung selbst auszuwählen.

  1. Direkte Verlegung in die Rehabilitationseinrichtung, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Ihre Kranken- oder Rentenversicherung) abgewartet werden muss. Dies geschieht oft in dringenden Fällen wie beispielsweise nach einem Schlaganfall.
  2. Eine direkte Verlegung ist nicht möglich. Dann werden Sie zunächst aus dem Krankenhaus entlassen und dann schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem Ihre Kranken- oder Rentenversicherung über den Antrag entschieden hat.

Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Reha zur Erhaltung Ihrer Gesundheit und Genesung. Eine medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Ziele sind:

  • Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezustände, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
  • Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu dauerhaften Erkrankungen führen können
  • Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken

So beantragen Sie ein Heilverfahren:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Dieser muss einschätzen, ob ein Heilverfahren zur Verbesserung Ihrer Gesundheit oder zum Erhalt des aktuellen Gesundheitszustands notwendig ist.
  2. Gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt füllen Sie den Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung oder den Reha-Antrag der Krankenkassen aus. Wenn Sie berufstätig sind oder im arbeitsfähigen Alter, müssen Sie den Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. In allen anderen Fällen ist Ihre Krankenkasse zuständig.
  3. Wählen Sie schon bei der Antragstellung die Rehaklinik aus, in der Sie behandelt werden möchten. Füllen Sie dazu den Zusatzantrag „Wunschklinik“ aus.
  4. Den ausgefüllten Reha-Antrag und den Zusatzantrag für Ihre Wunschklinik schicken Sie an Ihren zuständigen Kostenträger.
  5. Der Kostenträger muss über Ihren Antrag innerhalb von vier Wochen entscheiden. Sobald Sie eine schriftliche Zusage haben, können Sie einen Termin mit der Rehaklinik vereinbaren und das Heilverfahren antreten.

Kostenträger bei einem Heilverfahren sind:

  • für Angestellte und Arbeiter die Deutsche Rentenversicherung
  • für Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
  • bei Selbstständigen der Patient selbst (Erstattung je nach Tarif durch die Versicherung)
  • für Rentner und Hausfrauen die Krankenkasse

Die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) erfolgt, wenn die Fünfwochenfrist zum Antritt einer Reha nach Operation, Chemotherapie oder Bestrahlung aus medizinischen oder privaten Gründen nicht eingehalten werden kann. Dies trifft in erster Linie für Patienten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu.

Eine AGM ist ausschließlich eine Maßnahme der gesetzlichen Rentenversicherung. Rentenversicherte Personen, die keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse haben oder Personen, bei denen aus medizinischen oder sonstigen Gründen keine Anschlussheilbehandlung (AHB) möglich ist, müssen den Reha-Antrag daher an die Rentenversicherung richten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die rentenversicherte Person einer privaten Krankenversicherung angehört oder keinen Krankenversicherungsschutz hat.

Die AGM unterscheidet sich von der AHB dadurch, dass die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Rentenversicherung geprüft werden müssen, bevor der Patient die Reha antreten kann. Der Patient kann also vom Krankenhaus nicht direkt verlegt werden, sondern wird erst nach Antragsbearbeitung durch den Rentenversicherungsträger in eine geeignete AHB-Einrichtung eingewiesen.

So beantragen Sie eine AGM:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder mit den Mitarbeitern des Sozialdienstes im Akutkrankenhaus über Ihre Voraussetzungen für eine Reha.
  2. Die DRV prüft vor Antritt der medizinischen Leistung Ihre persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
  3. Sie müssen selbst einen Antrag auf eine Anschlussgesundheitsmaßnahme stellen. Auch hier haben Sie das Recht, Ihre Wunschklinik selbst auszuwählen.
  4. Wenn der Antrag bewilligt wird, können Sie die Rehabilitationsmaßnahme beginnen.

Bescheid und Widerspruch

Ihr zuständiger Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihr Antrag genehmigt wurde oder nicht.

Ihr Antrag wurde abgelehnt?

Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch wird die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch genehmigt.

Sie können die Klinik wählen: Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik. Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik.

Der Kostenträger bestimmt Art, Beginn, Dauer, Umfang und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor stationärer Rehabilitation.

Ihr Recht auf Reha

Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen.

Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.

Zuzahlungen

Als Erwachsener müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen. Ausnahme: privatversicherte Patienten. Dabei gilt:

  • Die Zuzahlungen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Regel unbegrenzt, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist.
  • Für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eines Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung der Krankenkasse oder bei einem stationären Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal für 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung des Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.

Sie waren im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben bereits Zuzahlungen geleistet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg hierfür mit, damit wir dies berücksichtigen können. Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einen gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Fragen und Antworten zu meiner Reha

Wer kann mir bei der Antragstellung für eine Reha helfen?

Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich z.B. an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden.

Die Adresse Ihrer Servicestelle bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. Sie finden die Adressen auch im Internet unter www.reha-servicestellen.de.

Kann ich mir aussuchen, in welche Reha-Einrichtung ich gehe?

Wenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten, können Sie dies in Ihrem Antrag vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ...-Klinik in ...“

Wie oft kann ich eine Reha bekommen?

Grundsätzlich kann jeder, der bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, alle vier Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen. Voraussetzungen sind:

  • Sie sind im erwerbsfähigen Alter
  • Sie sind nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden
  • bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen sind erfüllt. Etwa, dass die Pflichtbeiträge in einem bestimmten Zeitraum bezahlt worden sind.

In dringenden Fällen kann eine Reha auch vor Ablauf der vier Jahre bewilligt werden.

Bei einer onkologische Reha ist der Kostenträger in der Regel die Rentenversicherung (auch bei Rentnern). Eine zweite Reha kann innerhalb eines Jahres nach der Primärbehandlung beantragt werden.

Von wem bekomme ich Anträge für eine Reha?

Anträge bekommen Sie z.B. von der Deutschen Rentenversicherung. Wenden Sie sich direkt an deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund: Tel. +49 30 7001838098
  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Tel. +49 800 100048024
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: Tel. +49 800 100048016
  • Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung Bochum: Tel. +49 234 8902 0
Wer übernimmt die Kosten, wenn eine Begleitung bei der Reha benötigt wird?

Der Kostenträger übernimmt die Kosten, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist.

Kann ich eine Reha-Klinik wählen, die weit vom Wohnort entfernt liegt?

Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB oder AR) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung: Die Reha ist auch in anderen Bundesländern möglich.

Ihr Aufenthalt

Anmeldung

Anmeldung

  • Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt veranlasst ein Klinikarzt oder ein Sozialarbeiter Ihrer zuweisenden Akutklinik.
  • Ein Heilverfahren (HV) beantragen Sie über den behandelnden Arzt oder Facharzt. Den Antrag erhalten Sie beim Kostenträger und lassen diesen dann von Ihrem Arzt ausfüllen. Sie als Patient reichen den Antrag dann beim Kostenträger ein.
  • Selbstzahler und Privatpatienten können die Termine direkt über die Patientenaufnahme der Klinik machen. Die Kostenzusage müssen Sie selbst mit der Privaten Krankenkasse klären.
  • Schon vor Ihrer Aufnahme helfen wir Ihnen gerne bei der Organisation Ihres Aufenthaltes. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung oder Fragen zur Anreise, zum Aufnahmezeitpunkt, zum Zimmer, zur Aufnahme von Begleitpersonen.

Wie läuft die Anreise ab?

Ihren Aufnahmeantrag schicken Sie zur Terminbestätigung bitte in jedem Fall vor Anreise an unsere Patientenverwaltung zurück. Hierfür können Sie den beigelegten Rücksendeumschlag nutzen.

Bitte reisen Sie möglichst zwischen 9.30 und 10.30 Uhr an.

  • Bei Anreise mit der Bahn holt Sie unser Transportdienst ab (Kleinbus mit Aufschrift „MediClin Kraichgau-Klinik"). Wichtig ist, dass wir Ihre Ankunftszeit im Vorhinein wissen.
  • Bei Anreise mit dem PKW können Sie die Parkplätze an der Klinik nutzen. Diese sind begrenzt. Kostenlose öffentliche Parkplätze stehen Ihnen in ca. 700 Meter Entfernung zu Verfügung.

    Hinweis: Bitte geben Sie bei Nutzung eines Navigationssystems nicht unsere postalische Adresse, sondern die Adresse der Zufahrt ein: Goethestraße 16, 74906 Bad Rappenau

Checkliste für Ihren Klinikaufenthalt

Was muss ich zur Aufnahme mitbringen?

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • ärztliche Befunde und Laborbefunde
  • verordnete Medikamente in Originalverpackung
  • Allergiepass
  • medizinische Unterlagen, Anträge, Fragebögen etc.

Was muss ich für meinen Reha-Aufenthalt mitbringen?

  • Dinge für Ihren persönlichen Bedarf (z.B. Fön, Wecker, Radio, Nordic Walking-Stöcke)
  • Sport- und Badebekleidung und Badeschuhe
  • Turnschuhe (für Innen- und Außenbereich)
  • Thermosflasche
  • Handtücher (für Sauna und Schwimmbad)
  • Bademantel
  • Regenkleidung
  • Benötigte Hilfsmittel siehe Kofferpackliste

Wenn Sie Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge in der Originalverpackung (bitte nicht in bereits vorgerichteten Spendern) mit. Rechnen Sie vorsichtshalber mit einer Aufenthaltsdauer von vier Wochen. Sollten Sie spezielle Produkte (z.B. Inkontinenz-Hilfsmittel, zur Stoma-Versorgung) benötigen, bringen Sie diese für die ersten Tage bitte mit.

Bringen Sie gegebenenfalls auch Ihre persönlichen Behandlungs- und Hilfsmittel mit, etwa Kompressionsstrümpfe, TENS-Reizstromgeräte, Beatmungsgeräte und Sauerstofftank oder Rollator.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Kofferpackliste:

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Ulrike Pfleger

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Patientenaufnahme

MEDICLIN Kraichgau-Klinik

Simone Tabak

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Patientenaufnahme, Servicemanagerin

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